Ein E-Bike ist ein Zweirad mit eigenständigem Elektromotor. Das heißt: Beim E-Bike muss nicht gleichzeitig in die Pedale getreten werden. E-Bikes sehen aus wie Fahrräder, gelten aber als Krafträder und sind zulassungspflichtig – im Gegensatz zu den ebenfalls motorisierten Pedelecs.
Sie fragen sich, was der Unterschied zwischen „E-Bike“, „Elektrofahrrad“ und „Pedelec“ ist?
Sie wollen wissen, welche Vor- und Nachteile E-Bikes haben?
Sie möchten wissen, welche Regeln für E-Bikes gelten?
Die Bezeichnung E-Bike wird umgangssprachlich sehr häufig für die deutlich weiter verbreiteten Pedelecs (Pedal Electric Cycle) genutzt, die auch einfach Elektrofahrräder genannt werden. Dabei handelt es sich um Fahrräder, bei denen ein elektrischer Hilfsmotor die Tretkraft nur unterstützt.
Ein E-Bike dagegen ist streng genommen ein Fahrzeug, das über Drehgriffe oder Schaltknöpfe mit einem eigenständigen Motor bewegt werden kann – also auch wenn gar nicht in die Pedale getreten wird. Ein E-Bike sieht zwar aus wie ein Fahrrad, ist aber technisch eher ein Elektromofa. Aus rechtlicher Sicht ist ein E-Bike kein Fahrrad, sondern ein Kraftrad, für das andere Regeln gelten als für ein Fahrrad.
E-Bikes können eine große Hilfe sein – zum Beispiel:
für den Arbeitsweg, wenn Bluse oder Hemd nicht verschwitzt sein dürfen,
bei Strecken mit größeren Höhenunterschieden oder viel Gegenwind,
bei längeren Strecken zur Arbeit, in der Freizeit oder im Urlaub,
für ältere oder körperlich beeinträchtigte Menschen oder
für Transporte – bei E-Bikes sind jedoch (im Gegensatz zu Pedelecs) keine Anhänger für Lasten oder Kinder erlaubt.